Rechtsprechung
VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhalt der Angebote - Versäumnisse gehen zu Lasten der Bieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04).Aufgrund des zwingenden Ausschlusses ist ein Nachprüfungsantrag regelmäßig unbegründet (BGH b.18.5.2004, Az. X ZB 7/04).
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Die Kann-Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit a) VOL/A ist insoweit wie eine Muss-Vorschrift zu lesen, da andernfalls die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist und Verhandlungen über Änderungen wie auch Ergänzungen im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statthaft sind (§ 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A) (vgl. dazu BGH v. 7.1./12.3.2003 X ZR 50/01, BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02). - BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Diese Auffassung ist noch einmal vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfG vom 29.7.2004, Az.: 2 BvR 2248/03). - OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
Fehlende Antragsbefugnis
Auszug aus VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Das Gebot der Gleichbehandlung verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote , die an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtliche gleich zu behandeln (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.4.2005, Az: Verg 23/05 m.w.N.). - BGH, 12.03.2003 - X ZR 50/01
Berichtigungsbeschluss
Auszug aus VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Die Kann-Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit a) VOL/A ist insoweit wie eine Muss-Vorschrift zu lesen, da andernfalls die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist und Verhandlungen über Änderungen wie auch Ergänzungen im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statthaft sind (§ 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A) (vgl. dazu BGH v. 7.1./12.3.2003 X ZR 50/01, BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02).
- VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2012 - 1 VG 24/10 Aufgrund der Absicht der Beklagten zu 2., die bisherige Pfarrstelle der Klägerin zum 25. April 2010 anderweitig zu besetzen, beantragte die Klägerin am 19. April 2010 bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung (VK 11/2010) mit dem Ziel, die Neubesetzung nicht vorzunehmen und ihr ihre bisherige Pfarrstelle zu belassen.
Mit Schreiben vom 31. August 2010 hat die Klägerin dem Gericht mitgeteilt, sie wolle das Verfahren VK 11/2010 mit allen gestellten Beweisanträgen als Hauptsacheverfahren weiter betreiben.
Wegen der Einzelheiten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des Verfahrens VK 11/2010 ergänzend Bezug genommen.
- VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15
Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke
Nach zutreffender Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10) und der VK Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.03.2010 - l VK 11/10) sei ein entsprechender Hinweis schon gar nicht erforderlich, da gesetzlich nicht vorgeschrieben. - BSG, 16.02.2012 - B 9 V 12/10 B Diese Verfügung des Vorsitzenden befindet sich nicht in der vorliegenden Prozessakte des LSG, wohl aber in den Akten der vom LSG für den selben Tag auf 12.50 Uhr terminierten Sache - L 13 VK 11/10 -.
Die betreffende Verfügung des Vorsitzenden befindet sich in den Akten eines anderen Verfahrens des Klägers (- L 13 VK 11/10 LSG NRW - = B 9 V 15/10 B -), das am selben Tag auf 12.50 Uhr terminiert war.
- BSG, 13.07.2017 - B 10 ÜG 1/17 B
Befangenheitsgesuch; Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch; Fehlende …
In der Hauptsache begehrt der Kläger Entschädigung wegen überlanger Dauer der Verfahren S 30 (33) VK 11/10 vor dem SG München und L 15 VK 6/13 vor dem Bayerischen LSG, mit welchem der Kläger die Erstattung von Kosten für Zahnersatz für sich in Höhe von 309, 32 Euro sowie für seine Ehefrau in Höhe von insgesamt 3162, 53 Euro anstrebte. - BSG, 25.10.2012 - B 9 V 16/10 B Diese Verfügung des Vorsitzenden befindet sich nicht in der vorliegenden Prozessakte des LSG, wohl aber in den Akten der vom LSG für den selben Tag auf 12.50 Uhr terminierten Sache - L 13 VK 11/10 -.
- BSG, 24.05.2012 - B 9 V 13/10 B Diese Verfügung des Vorsitzenden befindet sich nicht in der vorliegenden Prozessakte des LSG, wohl aber in den Akten der vom LSG für denselben Tag auf 12.50 Uhr terminierten Sache - L 13 VK 11/10 -.